Bewerbung

Bewerbungsverfahren

Der Masterstudiengang Film nimmt alle zwei Jahre zum Wintersemester neue Studierende auf.
Die Zulassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  • Einreichung einer schriftlichen Bewerbung (erste Runde)
  • Aufnahmeprüfung für vorausgewählte Bewerber*innen – wenn möglich vor Ort (zweite Runde)

Wenn Sie den call for applications erhalten möchten, sobald er veröffentlicht wird, können Sie sich hier anmelden.

Zulassung

Für die Zulassung zum Master-Studium ist ein Bachelor-Abschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss) von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten oder ein höherer Abschluss (z.B. ein deutscher Magister- oder Diplomabschluss) einer anerkannten Hochschule erforderlich.

In begründeten Ausnahmefällen können Bewerber*innen mit außergewöhnlichem künstlerischem Talent, denen eine oder mehrere dieser formalen Voraussetzungen fehlen, die Teilnahme an diesem Programm als Weiterbildungsteilnehmer*innen beantragen.

Bewerber*innen müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Film- bzw. Medienbereich verfügen.

Gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse sind erforderlich: Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-1 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang") nachweisen. Die DSH-1-Prüfung kann alternativ durch gleichwertige Zertifikate oder Nachweise ersetzt werden, wie z. B. das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder das TestDaf-Niveau TDN 3.

Studiengebühren & Finanzierung

Studiengebühren

Die Studiengebühren für den MA Film betragen 2.750 Euro für EU-Bürger*innen und 3.750 für Nicht-EU-Bürger*innen pro Semester. Darin enthalten sind 250 Euro Beitrag für den ifs-Förderverein.

Die ifs ist Kooperationspartner der TH Köln und alle Studierende der ifs sind an der TH Köln eingeschrieben und können die Service-Angebote der TH nutzen, wie zum Beispiel das Semester-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, den Zugang zum International Office der TH oder zu den Sportkursen und -anlagen.

FAQs

Gebühren für EU-Bürger*innen

Studiengebühr pro Semester: 2.750 Euro (einschließlich Studienfonds)
Semesterbeitrag TH Köln (einschließlich VRS-Semesterticket): ca. 300 Euro
Einmalige Anmeldegebühr: 400 Euro

Gebühren für Nicht-EU-Bürger*Innen

Studiengebühr pro Semester: 3.750 Euro (einschließlich Studienfonds)
Semesterbeitrag TH Köln (einschließlich VRS-Semesterticket): ca. 300 Euro
Einmalige Anmeldegebühr: 400 Euro

Zur Finanzierung der Studiengebühren und zur Unterstützung der Lebensunterhaltkosten können Studierende beim Förderverein der ifs zinslose Darlehen und Stipendien beantragen.
Die Beantragung von Studiendarlehen ist nach Aufnahme in das Programm möglich. Die Gewährung dieser Darlehen ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt sechs Monate nach Studienabschluss. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter „STUDIENGEBÜHREN & FINANZIERUNG“.

Nein.

Gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse sind erforderlich: Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-1 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang") nachweisen. Die DSH-1-Prüfung kann alternativ durch gleichwertige Zertifikate oder Nachweise ersetzt werden, wie z. B. das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder das TestDaf-Niveau TDN 3.

Die Aufgaben müssen auf Deutsch beantwortet werden.

Ja, auch Nicht-EU-Studierende können sich gerne für den Masterstudiengang bewerben.

Ja, Sie können auch andere Arbeitsproben einreichen (keine Downloadlinks). Je nach Umfang der Bewerbungen können wir jedoch nicht garantieren, dass die Aufnahmejury das zusätzliche Material sichten kann.

Ja, Sie können sich mit einem Abschluss eines grundständigen Studiums, äquivalent zu einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS bewerben, was den Magister einschließt.

Um einen Master-Abschluss zu erlangen, müssen Sie einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können. Bewerber*innen mit herausragender künstlerischer Qualifikation können das Programm jedoch auch ohne akademische Vorbildung als Weiterbildungsteilnehmer*innen durchlaufen. In diesem Fall wird nach Abschluss des Programms jedoch kein Master-Grad verliehen.

Nach der Vorauswahl werden die Kandidat*innen, die es in die zweite Runde geschafft haben, zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen, die voraussichtlich im Mai / Juni stattfinden wird. Dieser Prüfungsteil besteht aus einem studiengangbezogenem Interview mit der Aufnahmekommission und einer Gruppendiskussion mit anderen Bewerber*innen. Außerdem bekommen die Kandidat*innen ggf. mit der Einladung zur Aufnahmeprüfung eine Aufgabe zu Bearbeitung gesendet, die ebenfalls Gegenstand des Interviews sein wird.

Ja, Sie müssen beglaubigte Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse einreichen. Wurden Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt, müssen diese ins Deutsche oder ins Englische übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden.

Informationen zur Beglaubigung finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners der TH Köln:
https://www.th-koeln.de/mam/downloads/deutsch/studium/bewerbung_zulassung/infoblatt_beglaubigung.pdf

Kenntnisse von grundlegenden dramaturgischen Modellen, dramatischen Erzählweisen und filmischen Formen sowie die Erfahrung von praktischer Mitarbeit in verantwortungsvoller Position, an verschiedenen Filmprojekten (das können auch studentische Kurzfilmprojekte sein) sind für dieses Studium zwingend erforderlich. Dies wird im Rahmen des Auswahlverfahrens geprüft.

Ja. Bewerber*innen müssen insgesamt mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Medienbereich gesammelt haben. Wenn Sie momentan noch nicht über ein volles Jahr praktische Berufserfahrung verfügen, aber bis September 2025 (d.h. vor Beginn des Studiums) voraussichtlich ein Jahr Berufspraxis abgeschlossen haben werden, geben Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Art Ihrer Berufserfahrung zu den anerkannten Tätigkeiten gehört, wenden Sie sich zur Klärung bitte an den Fachbereich MA FILM (v.wittmann(at)filmschule.de, masterfilm@filmschule.de).

Diese Entscheidung liegt bei Ihnen, aber bitte beachten Sie, dass der MA FILM ein Vollzeit-Master-Studiengang (mit 120 ECTS) ist.
In den ersten drei Semestern ist eine Präsenzzeit von 6 Wochen pro Semester erforderlich (wobei in der Regel an fünf Tagen pro Woche von 10 bis 16 oder 17 Uhr Lehrveranstaltungen stattfinden), sowie ca. 11–12 Wochen Projektzeit (i. d. R. Eigenstudium bzw. Teamarbeit plus Projektberatung). Während der Präsenzzeit nehmen die Studierenden an Seminaren, Workshops sowie individueller fachlicher und methodischer Beratung mit den betreuenden Professor*innen und externen Dozierenden teil. Für die Veranstaltungen in diesen Phasen besteht Präsenzpflicht. Die Projektzeit/Eigenstudienzeit dient der Vertiefung und Erweiterung der eigenen Fachkenntnisse und der Konzeption, Umsetzung und Reflexion der ko-kreativen Herangehensweise an das gemeinsame Projekt. In diesen Phasen liegt es bei den Studierenden, ihre Arbeits- und Lernprozesse selbstständig zu organisieren. Es können jedoch auch Beratungstermine und/oder Teambesprechungen stattfinden. Während des vierten Semesters, das dem Masterprojekt gewidmet ist, besteht eine Anwesenheitspflicht von etwa 2 Wochen, zuzüglich der mündlichen Prüfungen und einer Projektpräsentation.

Mit Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie eine Liste mit nützlichen Links.

Eine Schätzung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Köln finden Sie hier.

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Janina Jansen

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