Finanzierung
Darlehen
Darlehen des Fördervereins
Für eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der Studiengebühren und/oder der Lebenshaltungskosten können Studierende ab dem ersten Semester beim Förderverein der ifs ein zinsloses Darlehen beantragen. Die Bewilligung der zinslosen Darlehen richtet sich nach der finanziellen Situation des Antragstellenden und nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt sechs Monate nach Abschluss des Studiums bzw. nach Beendigung des Studiums.
Informationen und Einreichfristen werden auf der internen Kommunikationsplattform SPACES kommuniziert.
BAföG
Studierende im Bachelorstudiengang Film sind grundsätzlich BAföG berechtigt, falls es sich um ein Erststudium handelt. Über entsprechende Anträge entscheidet das zuständige BAföG-Amt.
Antragsberechtigt sind deutsche und internationale Studierende. Bei internationalen Studierenden ist § 8 BAföG zu beachten.
Stipendien
Stipendien des Fördervereins der ifs
Für alle Studiengänge der ifs (außer den MA 3D Animation for Film and Games) vergibt der Förderverein der ifs internationale filmschule köln e.V. Stipendien für besonders talentierte Studierende, die Bedarf an finanzieller Unterstützung haben. Die Stipendien decken die Studiengebühren ab. Nach erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung können sich Interessent*innen sowohl um ein Stipendium als auch um ein Darlehen bewerben.
Informationen und Einreichfristen werden auf der internen Kommunikationsplattform SPACES kommuniziert.
Deutschlandstipendium
Externe Stipendien & Darlehen
Weitere Stipendiengeber
Einige deutsche Stiftungen bieten Stipendien an. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien sind bei den einzelnen Stiftungen unterschiedlich.
Parteinahe Stiftungen
Konfessionsgebundene Begabtenförderung
Sonstige
externe Darlehen
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums ist die Beantragung eines rückzahlbaren Darlehens. Die nachfolgende Linksammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Nebenjob
Jede*r Studierende muss für sich selbst entscheiden, ob es möglich ist, neben dem Studium einer Arbeit nachzugehen. Wenn ein Studiengang als Vollzeitstudium eingerichtet ist, ist eine berufliche Tätigkeit ggf. nur sehr eingeschränkt möglich. Für die Lehrveranstaltungen ist eine Anwesenheitspflicht von in der Regel 80% verbindlich.
Bitte wende Dich für Details an den jeweiligen Fachbereich.