Darlehen

Darlehen des Fördervereins

Zur Finanzierung der Studiengebühren besteht zum zweiten Semester die Möglichkeit, beim Studienfonds des Fördervereins der ifs zinslose Darlehen zu beantragen. Das Darlehen deckt die Studiengebühren vom 2. Semester bis zum Studienende. Die Bewilligung von Darlehen ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Antragsteller*innen und den zur Verfügung stehenden Mitteln des Fördervereins. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt 6 Monate nach Beendigung des Studiums.

Informationen und Einreichfristen werden auf der internen Kommunikationsplattform SPACES kommuniziert.

BAföG

Studierende im Bachelorstudiengang Film sind grundsätzlich BAföG berechtigt, falls es sich um ein Erststudium handelt. Über entsprechende Anträge entscheidet das zuständige BAföG-Amt. 

Antrags­berechtigt sind deutsche und internationale Studierende. Bei internationalen Studierenden ist § 8 BAföG zu beachten.

Stipendien

Stipendien des Fördervereins der ifs

Für alle Studiengänge der ifs (außer den MA 3D Animation for Film and Games) vergibt der Förderverein der ifs internationale filmschule köln e.V. in begründeten Ausnahmefällen Sonderstipendien für Studierende in wirtschaftlicher Not. Die Stipendien decken die ifs-Studiengebühren ab. Betroffene Studierende können sich jederzeit an den Förderverein richten.

Informationen und Einreichfristen werden auf der internen Kommunikationsplattform SPACES kommuniziert.

Nebenjob

Jede*r Studierende muss für sich selbst entscheiden, ob es möglich ist, neben dem Studium einer Arbeit nachzugehen. Wenn ein Studiengang als Vollzeitstudium eingerichtet ist, ist eine berufliche Tätigkeit  ggf. nur sehr eingeschränkt möglich. Für die Lehrveranstaltungen ist eine Anwesenheitspflicht von in der Regel 80% verbindlich.

Bitte wende Dich für Details an den jeweiligen Fachbereich.