Finanzierung | MA Entertainment Producing
Stipendien
Stipendien aus der Branche und des Fördervereins der ifs
Die ifs vergibt 7 Stipendien (Stand März 2021), die für den MA Entertainment Producing von Unternehmen aus der Entertainment-Branche gestiftet werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Teil-Stipendien, die mindestens 50% der Studiengebühren abdecken. Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach Kriterien der sozialen Teilhabe, Exzellenz und Diversität:
- Soziale Teilhabe: Der*die Bewerber*in ist nicht ohne Weiteres in der Lage, die Studiengebühren aufzubringen.
- Exzellenz: Der*die Bewerber*in kann auf besondere Ambitionen, Motivation und/oder Vorerfahrungen und -qualifikationen verweisen.
- Diversität: Der*die Bewerber*in kann dazu beitragen, Chancengleichheit herzustellen und Vielfalt an der ifs zu realisieren.
Zudem vergibt der Förderverein der ifs Stipendien an Masterstudierende mit herausragenden akademischen Leistungen. Ab dem Wintersemester 2021 können im MA Entertainment Producing für die Dauer von vier Semestern 1-2 Stipendien für die Studiengebühren vergeben werden.
Darlehen
Studienfonds des Fördervereins der ifs
Zur Finanzierung der Studiengebühren und ggfs. zur Unterstützung des Lebensunterhalts besteht ab dem ersten Semester die Möglichkeit, beim Studienfonds des Fördervereins der ifs zinslose Darlehen zu beantragen. Die Bewilligung von Darlehen ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Antragsteller*innen und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt 6 Monate nach Beendigung des Studiums.
Externe Stipendien & Darlehen
Weitere Stipendiengeber
Einige deutsche Stiftungen bieten Stipendien an. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien sind bei den einzelnen Stiftungen unterschiedlich.
Stipendien für Masterstudiengänge
Parteinahe Stiftungen
Konfessionsgebundene Begabtenförderung
externe Darlehen
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums ist die Beantragung eines rückzahlbaren Darlehens. Die nachfolgende Linksammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Nebenjob
Jede*r Studierende muss für sich selbst entscheiden, ob es möglich ist, neben dem Studium einer Arbeit nachzugehen. Wenn ein Studiengang als Vollzeitstudium eingerichtet ist, ist eine berufliche Tätigkeit ggf. nur sehr eingeschränkt möglich. Für die Lehrveranstaltungen ist eine Anwesenheitspflicht von in der Regel 80% verbindlich.
Bitte wende Dich für Details an den jeweiligen Fachbereich.