Bewerbung

Bewerbungsverfahren

Der Bachelorstudiengang Film nimmt alle zwei Jahre zum Wintersemester neue Studierende auf. Die Zulassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.

Das zweistufige Bewerbungsverfahren besteht aus:
– einer Online-Bewerbung mit fachspezifischen Bewerbungsaufgaben
– einer Aufnahmeprüfung in der ifs

Aus den eingegangenen Online-Bewerbungen werden Kandidat*innen ausgewählt und zu einer Aufnahmeprüfung in die ifs eingeladen. Bewerber*innen müssen im Rahmen dieses zweistufigen Verfahrens ihre künstlerisch-gestalterische Eignung in Bezug auf den Studiengang Film und den angestrebten Fachschwerpunkt nachweisen.

Zulassung

  • Allgemeine Fachhochschul- oder Hochschulreife*
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Gute Englischkenntnisse 

Die Bewerbungsaufgaben sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu bearbeiten.

Die ifs ist Kooperationspartner der TH Köln und alle Studierende der ifs sind an der TH Köln eingeschrieben und können die Service-Angebote der TH nutzen, wie zum Beispiel das Semester-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, den Zugang zum International Office der TH oder zu den Sportkursen und -anlagen. 

* Bei fehlender Fachhochschul- oder Hochschulreife und besonderer künstlerischer Eignung muss die erforderliche allgemeine Qualifikation in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden.

Zusätzlich sind Praktika in der Szenen- und Bühnenbildabteilung mit einem zeitlichen Umfang von insgesamt 3 Monaten Voraussetzung. Nachweise über abgeschlossene Praktika müssen nach Absprache mit dem Fachbereich spätestens zum Studienbeginn vorliegen. Auch an der ifs können gegebenenfalls Praktika im Art Department oder an Filmsets studentischer Filmprojekte absolviert werden. Praktikumsangebote gibt es z. B. hier:

» www.filmschule.de
» www.crew-united.com
» http://jobs.mediabiz.de

Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium in fachlich verwandten Bereichen ersetzen die Praktikumserfahrung (anerkannt werden z. B.: Ausbildung zum*r Mediengestalter*in, Gestaltungstechnischen Assistent*in, Architekt*in, Dekorateur*in etc.). Eine vorangegangene professionelle Tätigkeit im Szenen- oder Bühnenbildbereich ersetzt ebenfalls die Praktika. Bitte erbringen Sie bei der Bewerbung die entsprechenden Nachweise.

Hinweis: Ein Führerschein Klasse B ist für Studium und Beruf ein Vorteil, aber KEINE Voraussetzung für die Zulassung.

ÜBERPRÜFUNG DER HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Um sicherzustellen, dass im Ausland erworbenen Abschlüsse den Zulassungsvoraussetzungen der ifs (Hochschulzugangsberechtigung) entsprechen, können Bewerber*innen die folgende Datenbank konsultieren: http://anabin.kmk.org 

NACHWEIS DER DEUTSCHKENNTNISSE
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen ausländische Studieninteressierte mindestens das Sprachniveau B2 (CEFR) vorweisen. Bei Zusage eines Studienplatzes müssen die Studierenden eine DSH-2-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) erfolgreich abschließen.
Die Bewerbungsaufgaben sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu bearbeiten.

NACHWEIS DER ENGLISCHKENNTNISSE 
Ein Nachweis der Englischkenntnisse (gutes Niveau) ist nicht erforderlich. Ggf. wird eine Überprüfung des englischen Sprachniveaus in die Aufnahmeprüfung integriert.

NACHWEIS DES LEBENSUNTERHALTS 
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen internationale Studierende ausreichende Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen. Der erforderliche Betrag entspricht dem aktuellen BAföG-Höchstsatz. 

INFORMATIONEN ZUR ARBEITSERLAUBNIS
Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz, haben den gleichen rechtlichen Status auf dem Arbeitsmarkt wie deutsche Bürger*innen. Dies bedeutet, dass sie den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie deutsche Student*innen haben und so viel arbeiten dürfen, wie sie möchten, ohne dass sie eine vorherige Zustimmung der deutschen Behörden benötigen. Studierenden wird jedoch geraten, eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten, da sie sonst Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Internationale Studierende aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU oder des EWR sind, dürfen in der Regel 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten, sofern sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind. Die Einwanderungsbehörde wird diese Bestimmungen in der Aufenthaltserlaubnis vermerken. Sollte der Wunsch bestehen, mehr Tage pro Jahr zu arbeiten, muss erst die Zustimmung der Einwanderungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Studiengebühren & Finanzierung

Studiengebühren

Gibt es Studiengebühren an der ifs?
 

Ja, für ein Studium an der ifs fallen Studiengebühren an. Diese liegen für den Bachelorstudiengang Film seit 2003 unverändert bei 1750 Euro pro Semester. Darin enthalten sind 250 Euro Beitrag für den ifs-Förderverein.
Für die gesamte Dauer des Studiums von 7 Semestern bis zum Bachelor-Abschluss fallen also insgesamt Gebühren von 12.250 Euro an.

Die Studierenden an der ifs erhalten eine hochkarätige Ausbildung, die nur zu einem sehr geringen Teil durch die Studiengebühren finanziert wird. Die Mittel der ifs kommen hauptsächlich durch eine Vergütung des Landes NRW sowie von der Film- und Medienstiftung NRW, die alleinige Gesellschafterin der ifs ist.
Jeder Studienplatz wird in hohem Maße subventioniert.

Warum gibt es Studiengebühren?

  • Pro Fachschwerpunkt werden maximal 8-12 Studierende aufgenommen. D.h. in einem Jahrgang gibt es maximal 70 Studierende. Darüber hinaus lässt die ifs zum Bachelorstudiengang Film nur alle zwei Jahre zu.
  • Studieren im BA Film an der ifs bedeutet also: individuelle und intensive Betreuung durch kleine Studierendenzahlen und engen Kontakt zu Dozierenden sowie Kommilitonen/Kommilitoninnen. Diese Kontakte sind insbesondere für den Berufseinstieg nach dem Studium ausgesprochen wertvoll.
  • Den Studierenden der ifs steht eine ausgezeichnete technische Ausstattung zur Verfügung, die eine ständige Aktualisierung und Erweiterung erfährt. https://www.filmschule.de/ueber-die-ifs/technische-ausstattung/
  • Der Unterricht erfolgt zum einen durch festangestellte Professor*innen, zum anderem durch nationale und internationale Lehrende aus Medienpraxis und -wissenschaft, die für Lehrveranstaltungen gebucht werden.
  • Die Studierenden im BA Film realisieren pro Semester mindestens eine Projektarbeit, in der Regel ein Kurzfilm. Am Ende des Studiums steht der Abschlussfilm (bzw. das Abschlussdrehbuch).  Für diese Projektarbeiten steht jedem Team ein Budget von Seiten der ifs zur Verfügung.
  • Im Curriculum verankert sind Besuche von Branchenveranstaltungen wie Festivals u.a. Die Kosten hierfür werden überwiegend übernommen.

Fragen? Sprich uns an!