Bewerbung

Bewerbungsverfahren

Der Masterstudiengang Entertainment Producing nimmt alle zwei Jahre zum Wintersemester neue Studierende auf. Die Zulassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, dem sogenannten Experience Assessment.

Das zweistufige Bewerbungsverfahren besteht aus:

  • einer schriftlichen Bewerbung
  • einer Aufnahmeprüfung in der ifs für vorausgewählte Bewerber*innen

Aus den eingegangenen Bewerbungen werden Kandidat*innen ausgewählt und zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.Dabei werden die in der beruflichen Praxis erworbenen fachlichen Vorkenntnisse qualitativ geprüft und bewertet.

Zulassung

- ein Bachelor-Abschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss)
von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten

  • oder ein höherer Abschluss (z. B. ein deutscher Magister- oder Diplomabschluss) einer anerkannten Hochschule
     
  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Gute Englischkenntnisse 

Die Bewerbungsaufgaben sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu bearbeiten.

Die ifs ist Kooperationspartner der TH Köln und alle Studierende der ifs sind an der TH Köln eingeschrieben und können die Service-Angebote der TH nutzen, wie zum Beispiel das Semester-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, den Zugang zum International Office der TH oder zu den Sportkursen und -anlagen. 

Die ifs begrüßt die Bewerbung ambitionierter Entertainment-Akteur*innen, die Abschlüsse in fachfremden Studienfächern erworben haben.

* In begründeten Ausnahmefällen können Bewerber*innen mit außergewöhnlichem künstlerischem Talent, denen eine oder mehrere dieser formalen Voraussetzungen fehlen, die Teilnahme an diesem Programm als Weiterbildungsteilnehmer*innen beantragen.

Bewerber*innen müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Entertainment-Branche verfügen – in der Produktion/Redaktion bzw. den einzelnen kreativen Gewerken der Produktion (z. B. Regie, Kamera, Schnitt, Casting etc.). Möglich sind auch Bewerbungen aus einem artverwandten praktischen Bereich wie z. B. der Event-, Theater- oder Trans-/Multimedia-Produktion.

Aufgaben und Prüfung

Allgemeine Informationen

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Bitte füllen Sie das unten verlinkte BEWERBUNGSFORMULAR vollständig aus und laden die unter BEWERBUNGSUNTERLAGEN aufgeführten Bewerbungsdokumente – jeweils als pdf-Datei mit dem eigenen Namen benannt – hoch.

Die Bewerbungsfrist ist am 10. Mai 2023 um 23.59 Uhr geendet.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Nachrückplatz an den Fachbereich (entertainment@filmschule).

Die Bewerbung sollte Folgendes enthalten:
Formulare:
1.   Bewerbungsformular
2.   Lebenslauf (tabellarisch)
3.   Beglaubigte Kopie Ihrer Bachelorurkunde (oder zu gleichwertigem Abschluss), Deutsch oder Englisch, bitte ggf. beglaubigte Übersetzung beifügen (Scan oder Foto)
4.   Beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses (oder zu gleichwertigem Abschluss), Deutsch oder Englisch, bitte ggf.  beglaubigte Übersetzung beifügen (Scan oder Foto)

Bitte beachten:
Im Falle, dass Sie zum Masterstudiengang Entertainment Producing zugelassen werden, werden Sie für die verpflichtende Einschreibung bei der Technischen Hochschule Köln eine zweite beglaubigte Kopie Ihrer BA-Urkunde und Ihres BA-Zeugnisses benötigen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

Eingangsprüfungen
Die Bewerber*innen, die in die engere Wahl kommen, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das online (via Zoom) durchgeführt wird.

Studiengebühren & Finanzierung

Studiengebühren

Die Studiengebühren für den MA Entertainment Producing betragen 2.750 Euro für EU-Bürger*innen und 3.750 Euro für Nicht-EU-Bürger*innen pro Semester. Darin enthalten sind 250 Euro Beitrag für den ifs-Förderverein.

Die ifs ist Kooperationspartner der TH Köln und alle Studierenden der ifs sind an der TH Köln eingeschrieben und können die Service-Angebote der TH nutzen, wie zum Beispiel das Semester-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, den Zugang zum International Office der TH oder zu den Sportkursen und -anlagen.

Stipendien

Die ifs hat im letzten Jahrgang des MA Entertainment Producing 8 Stipendien vergeben, die von Unternehmen aus der Entertainment-Branche gestiftet werden. Dabei handelte es sich in der Regel um Teil-Stipendien, die bis zu 50% der Studiengebühren abdecken. Die Vergabe der Stipendien hat sich nach den Kriterien der sozialen Teilhabe, Exzellenz und Diversität gerichtet:

  • Soziale Teilhabe: Der*die Bewerber*in ist nicht ohne Weiteres in der Lage, die Studiengebühren aufzubringen.
  • Exzellenz: Der*die Bewerber*in kann auf besondere Ambitionen, Motivation und/oder Vorerfahrungen und -qualifikationen verweisen.
  • Diversität: Der*die Bewerber*in kann dazu beitragen, Chancengleichheit herzustellen und Vielfalt an der ifs zu realisieren.

Zudem vergibt der Förderverein der ifs Stipendien an Masterstudierende mit herausragenden akademischen Leistungen ab dem zweiten Semester.

FAQs

Gebühren für EU-Bürger

Studiengebühr pro Semester: 2.750 Euro (einschließlich Studienfonds)
Semesterbeitrag an der TH Köln: ca. 300 Euro (einschließlich VRS-Semesterticket)
Einmalige Anmeldegebühr: 400 Euro

Gebühren für Nicht-EU-Bürger

Studiengebühr pro Semester: 3.750 Euro (einschließlich Studienfonds)
Semesterbeitrag an der TH Köln: ca. 300 Euro (einschließlich VRS-Semesterticket)
Einmalige Anmeldegebühr: 400 Euro

Zur Finanzierung der Studiengebühren und zur Unterstützung der Lebensunterhaltkosten können Studierende beim Förderverein der ifs zinslose Darlehen und Stipendien beantragen.
Die Beantragung von Studiendarlehen ist nach Aufnahme in das Programm möglich. Die Gewährung dieser Darlehen ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt sechs Monate nach Studienabschluss. Darüber hinaus vergibt der Förderverein der ifs Stipendien an Masterstudierende mit herausragenden akademischen Leistungen. Die Regularien für die Vergabe dieser Stipendien werden zur Bewebungsphase aktualisiert.
Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter “STUDIENGEBÜHREN & FINANZIERUNG”.

Es ist kein schriftlich-formeller Nachweis erforderlich. Die Englischkenntnisse werden im Verlauf des Auswahlverfahrens überprüft, in der Regel in einem persönlichen Gespräch.

Gute Deutschkenntnisse sind für die Teilnehmer*innen zwingend erforderlich.

Die Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Ja, auch Nicht-EU-Studierende können sich gerne für den Masterstudiengang bewerben – sollten allerdings über die notwendigen deutschen und englischen Sprachkenntnisse verfügen (s. o.).

Ja, es können auch zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Je nach Umfang der Bewerbungen kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Auswahljury das zusätzliche Material umfassend sichten kann.

Ja, man kann sich mit einem Bachelor-Abschluss oder mit einem höheren Hochschulabschluss bewerben, was den Magister einschließt.

Um einen Master-Abschluss zu erlangen, müssen Sie einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können. Bewerber*innen mit herausragender künstlerischer Qualifikation können das Programm jedoch auch ohne akademische Vorbildung als Weiterbildungsteilnehmer*innen durchlaufen. In diesem Fall wird nach Abschluss des Programms jedoch kein Master-Grad verliehen.

Es muss praktische Erfahrung in der Entertainment-Branche nachgewiesen werden, die einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit entspricht. Die Erfahrungen können in der Entertainment-Produktion oder auch den einzelnen kreativen Gewerken der Produktion (z. B. Schnitt, Regie, Kamera, Casting etc.) erworben worden sein. Möglich ist auch der Nachweis praktischer Erfahrungen in einem für das Master-Studium relevanten Bereich wie z. B. der Event-, Theater- oder Trans-/Multimedia-Produktion.

Nach der Vorauswahl werden die Kandidat*innen, die es in die zweite Runde geschafft haben, zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem mündlichen Gespräch.
Bewerber*innen müssen in diesem Zeitraum für ca. einen Tag zur Verfügung stehen.
Ggf. werden die Aufnahmeprüfungen online (z. B. via Skype oder Zoom) durchgeführt.
Weitere Informationen über Art und Termine der Aufnahmeprüfung werden rechtzeitig hier auf der Webseite des MA Entertainment Producing bekanntgegeben.

Ja, Sie müssen beglaubigte Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse einreichen. Wurden Ihre Zeugnisse in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt, müssen diese ins Deutsche oder ins Englische übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden.

Ja. Bewerber*innen müssen insgesamt mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Entertainment-Branche gesammelt haben. Die Erfahrungen können in der Entertainment-Produktion oder auch den einzelnen kreativen Gewerken der Produktion (z. B. Schnitt, Regie, Kamera, Casting etc.) erworben worden sein. Möglich ist auch der Nachweis praktischer Erfahrungen in einem für das Master-Studium relevanten Bereich wie z. B. der Event-, Theater- oder Trans-/Multimedia-Produktion.
Wenn Sie momentan noch nicht über ein volles Jahr praktische Berufserfahrung verfügen, aber bis September 2021 (d. h. vor Beginn des Studiums) voraussichtlich ein Jahr Berufspraxis abgeschlossen haben werden, geben Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Art Ihrer Berufserfahrung zu den anerkannten Tätigkeiten gehört, wenden Sie sich zur Klärung bitte an den Fachbereich Entertainment Producing (s. Kontakt).

Der Master Entertainment Producing ist ein berufsbegleitendes Studienprogramm. Die Studierenden des Master Entertainment Producing werden explizit ermutigt, einer beruflichen Tätigkeit innerhalb der Entertainment-Branche während des Studiums nachzugehen. Eine solche gleichzeitige berufliche Tätigkeit ist aber nicht verpflichtend. Der Master-Studiengang erfordert voraussichtlich einen Aufwand wie folgt:

SEMESTER 1 – 3:
- Einführungsphase zu Studienbeginn von 3-4 Tagen en bloc
- Jeweils ca. 16 Tage pro Semester, d.h. ca. 2-3 Tage pro Monat, hauptsächlich Freitag/Samstag, ggf. inkl. Online-Module

SEMESTER 4:
- ca. 5 Tage begleitend zum Master-Projekt (Tutorien, Kolloquien, Abschlussveranstaltungen)

Hinzu kommt die Eigenstudienzeit, d. h. im Besonderen die Projektarbeit. Diese variiert, sollte aber mit ca. 10 Stunden pro Woche über das gesamte Semester hinweg eingeplant werden.

Ja. Die Einschreibung der MA-Studierenden der ifs an der TH Köln ist verpflichtend. Durch die Immatrikulation erhalten die Studierenden zahlreiche Vergünstigungen, wie etwa das Semesterticket im VRS und die Möglichkeit, die Bibliotheken der TH Köln, Dienste des Akademischen Auslandsamtes, studentische Sporteinrichtungen, etc. zu nutzen. Der Semesterbeitrag an der TH Köln beträgt ca. 300 Euro.

Mit Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie eine Liste mit nützlichen Links.

Eine Schätzung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Köln finden Sie hier.

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Maren Radau

Assistenz Szenenbild

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Assistenz MA Entertainment Producing

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Nina Möhrke

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